Hafenplatz
ehemaliger Schöneberger Hafen, verläuft von Schöneberger
Straße bis Köthener Straße, Name ab 6.11.1849
Der Schöneberger Hafen wurde 1850–1852 im neuerbauten Landwehrkanal
angelegt. Er gehörte dem preußischen Staat und kann als der
erste eigentliche Berliner Hafen angesehen werden. Mit einer Länge
von 130 m und einer Breite von 90 m hatte die Hafenanlage, die auch als
Wendestelle im Kanal an der Potsdamer Bahn diente, bescheidene Ausmaße.
Für Schiffe über Finowmaß (Länge 40,20 m, Breite 4,60
m, Tiefgang 1,60 m) war der Hafen nicht geeignet. Das Hafenbecken wurde
von einer unregelmäßig viereckigen (trapezförmigen) Ausweitung
des Landwehrkanals gebildet. Der Hafen hatte einen Gleisanschluss zur Anhalter
Bahn. An drei Seiten des Hafenbeckens befanden sich Ladestraßen und
Freilagerflächen, die Ufermauern waren geböscht. Das Hallesche
Ufer wurde als weitere Ladestraße verwendet; später musste der
Landwehrkanal auf seiner gesamten Länge auf beiden Ufern zur Entladung
von Schiffen genutzt werden. Für die ständig zunehmende Binnenschifffahrt
und den damit steigenden Warenumschlag erwies sich der Sch. schon bald
als zu klein und in seiner Ausstattung als unzureichend. Er verlor zunehmend
an Bedeutung für die Stadt und wurde 1959/60 zugeschüttet. Auf
einem Teil des Geländes wurde die Straße Hallesches Ufer weitergeführt.
Früher wohnten hier viele Beamte, weshalb die Gegend "Geheimratsviertel"
genannt wurde.
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